Strafrecht im Überblick

Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts soll dem Schutz der fundamentalen Rechtsgütern dienen. Dabei ist das Strafrecht jedoch nur ein Oberbegriff für die Normen, die eine Strafe für gewisse Verhaltensweisen vorsehen. 

Straftatbestände und ihre Rechtsfolgen finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB), jedoch gibt es auch zahlreiche Normen im Nebenstrafrecht, so zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder auch im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das StGB wird in einen allgemeinen Teil und in einen besonderen Teil aufgegliedert, wobei der allgemeine Teil Grundbestimmungen festlegt, die für alle Delikte Geltung finden. 

Dazu gehört die Täterschaft und Teilnahme, die Irrtumslehre oder auch Vorsatz und Fahrlässigkeit, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Auch die Unterscheidung von Verbrechen und Vergehen wird in § 12 StGB des allgemeinen Teils festgelegt. Dazu kommen die einzelnen Arten von Delikten, die wie folgt lauten: 

  • Allgemein- und Sonderdelikt
  • Eigenhändiges Delikt 
  • Erfolgsdelikt
  • Tätigkeitsdelikt
  • Verletzungsdelikt
  • Gefährdungsdelikt
  • Begehungs- und Unterlassungsdelikt
  • Zustands- und Dauerdelikt
  • Vorsätzliches und fahrlässiges Delikt
  • Vollendes und versuchtes Delikt 

Der besondere Teil des StGB regelt weiterhin die einzelnen Straftaten. Man unterteilt hier in Nichtvermögensdelikte und Vermögensdelikte.

Zum ersten Teil zählt man folgende Straftaten (nicht abschließend):

  • Straftaten gegen das Leben
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 
  • Straftaten gegen die Freiheit
  • Straftaten gegen die Ehre
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt
  • Aussagedelikte
  • Urkundendelikte
  • Brandstiftungsdelikte
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Amtsdelikte
  • Umweltdelikte

Straftaten gegen das Vermögen sind Eigentumsdelikte, Straftaten gegen das ganze Vermögen und auch sonstige Vermögensdelikte. 

Das materielle Strafrecht regelt zum einen die einzelnen Tatbestände, zum anderen die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Geht es dann um die Art und Weise des strafrechtlichen Verfahrens, bei der beispielsweise die Strafprozessordnung angewandt wird, spricht man vom formellen Strafrecht. 

Durch die Bestrafung sollen vorallem weitere Straftaten verhindert werden, sodass der Rechtsfrieden aufrecht erhalten werden kann. Auch die Selbstjustiz soll dadurch unterbunden werden. 

Diese Seite sollen Ihnen ein Grundwissen des Strafrechts und ihrer Grundprinzipien verschaffen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich umfangreich zu informieren.